Allgemeine Geschäftsbedingungen der Take2-Design
GmbH & Co. KG | Stand 07/2023 | S. 1/2


Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF.

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Take2-Design GmbH & Co. KG (im Folgenden: Verkäuferin) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Käufer). Sie gelten auch im Zusammenhang mit sämtlichen vor und unmittelbar mit dem Vertragsabschluss gemachten Angaben, gleich ob diese mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgt sind (Schreiben, Prospekte, Veröffentlichungen, Preislisten, Werbeanzeigen oder Erklärungen in sonstiger Art und Weise). Die Einbeziehung entgegenstehender AGB des Käufers wird ausgeschlossen, ohne dass die Verkäuferin im Einzelfall verpflichtet ist, der Einbeziehung anderslautender AGB ausdrücklich zu widersprechen. Mit Vertragsabschluss werden diese AGB von den Vertragspartnern anerkannt. Die Verkäuferin ist zu einer Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Sie werden zum Gegenstand der Vertragsbeziehung, soweit dem Käufer eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde und er nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht.

2. Angebot, Annahme und Vertrag
Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend und unverbindlich, sowie vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Warenangebots und stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, ein eigenes Angebot abzugeben. Ein Angebot durch den Käufer ist bindend (§ 145 BGB). Der Käufer bestätigt, dass er sich bei Abgabe seines Angebots nicht auf anderslautende oder eigene AGB beruft und er auch sonst keine widersprechenden AGB verwendet, die der Verkäuferin in zumutbarer Art und Weise bekannt sein müssten.

Die Verkäuferin nimmt das Angebot durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an. Die Verkäuferin ist zur stillschweigenden Annahme des Angebots durch Übersendung der Waren berechtigt. Die Frist für die Annahme beträgt in der Regel 2 Wochen. Die Verkäuferin wird dem Käufer den Eingang seines Angebots unverzüglich schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Lieferschein und Rechnung sind zugleich Auftragsbestätigung. Telefonische Angebote werden nur auf Risiko des Käufers angenommen und ausgeführt. Layouts, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die vom Käufer veranlasst wurden, sind der Verkäuferin auch dann zu vergüten, wenn der Vertrag aus Gründen nicht zu Stande kommt, die vom Käufer zu vertreten sind. Der Käufer ist bei Abgabe seines Angebots verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu machen. Unterlässt er die Mitteilung von geforderter Information oder macht er unrichtige Angaben, so ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 346 BGB). Die Verkäuferin behält sich vor, angebotene Produkte jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Leistung aufweisen. Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen der Verkäuferin sind zulässig, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird oder die Abweichungen oder technischen Änderungen für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind.

Bestellt der Käufer Waren, die Alkohol enthalten, bestätigt der Käufer bei Abgabe seines Angebots, dass er das gesetzliche Mindestalter zum Erwerb alkoholischer Getränke erreicht hat, das kraft Gesetzes am Ort der bestimmungsgemäßen Lieferung gilt. Er verpflichtet sich, die Waren nur höchstpersönlich oder durch eine Person anzunehmen, die zur Empfangnahme der Waren nach den Bestimmungen des Orts der bestimmungsgemäßen Lieferung hierzu berechtigt ist.

3. Individualisierung
Bei Individualisierung der Ware durch Anbringung von Darstellungen (Wort- und Bildmarken, Logos, Geschmacksmuster und andere Kennzeichnungen), bestätigt der Käufer, dass er im Besitz einer Zustimmung des Markenrechtsinhabers zur Nutzung der Marke ist. Der Käufer bestätigt, dass er berechtigt ist, die Marke in demjenigen Umfang zu nutzen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Das gleiche gilt für das Copyright eines Dritten. Der Käufer haftet gegenüber der Verkäuferin für die Rechtmäßigkeit der Individualisierung im Sinne eines verschuldensunabhängigen Versprechens. Der Käufer wird die Verkäuferin von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von allen Kosten der Rechtsverfolgung freistellen, die daraus hervorgehen, dass die Individualisierung der Produkte oder der Verpackungen die Rechte Dritter verletzen. Für Fehler bei der Ausführung der Individualisierung übernimmt die Verkäuferin keine Haftung, wenn die Druckvorlagen oder Ausfallmuster vom Käufer freigegeben wurden.

4. Preise, Spesen und Zahlungskonditionen
a) Preise
Sämtliche Preisangaben verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer sowie zuzüglich aller anfallenden Spesen sowie Kosten für Verpackung und Versand. Mit Aktualisierung der Internet-Seiten unter den Domains der Verkäuferin, der Preislisten oder des jeweils aktuellen Katalogs werden alle früheren Preise und sonstigen Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

b) Zahlungskonditionen
Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung hat binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen (Gutschrift auf unserem Konto). Skonto wird nicht gewährt. Danach gerät der Käufer automatisch in Zahlungsverzug. Wir behalten uns Lieferung gegen Vorauskasse vor.

Der Käufer kommt mit der Bezahlung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder sonstigen Zahlungsaufforderung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, ab dem Verzug Zinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Pro Mahnung werden Mahnkosten von 9,00 € pauschal erhoben. Die Verkäuferin behält sich die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ausdrücklich vor. Bei Vorauszahlung erfolgt die Versendung der Ware nach Zahlungseingang. Falls eine Lastschrift des Käufers in Ermangelung ausreichender Deckung oder aufgrund einer fehlerhaften Kontoverbindung nicht eingelöst werden kann, hat der Käufer die Kosten der nachgewiesenen Bankgebühren, mindestens jedoch 10,00 € zu tragen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder von der Verkäuferin anerkannt wurden.

5. Lieferung
Die Verkäuferin behält sich vor, im Falle der Nichterfüllbarkeit des Vertrages eine in Qualität und Preis gleichwertige andere Leistung (Waren oder Dienstleistungen) zu erbringen. Ist die Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann die Verkäuferin vom Vertrag entschädigungslos zurücktreten. Die Verkäuferin ist bemüht, schnellstmöglich zu liefern. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Die Verkäuferin ist zu Teilleistungen berechtigt. Soweit die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt unmöglich oder wesentlich erschwert wird, ist die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mit Aufgabe der bestellten Waren zur Post oder zu einem anderen Frachtunternehmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt
a) Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum der Verkäuferi

b) ) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Verkäuferin in einer laufenden Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Weiterverarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Buchstabe e) auf die Verkäuferin auch tatsächlich übergehen.

d) Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch die Verkäuferin infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

Der Käufer tritt hiermit alle Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – mit sofortiger schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung an die Verkäuferin ab. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen eines echten Factorings verkauft, so wird die Forderung der Verkäuferin sofort fällig und der Käufer tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor an die Verkäuferin ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an die Verkäuferin weiter.

Die Verkäuferin nimmt diese Abtretung mit sofortiger schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung an.

f) Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall kann die Verkäuferin dem Käufer den Forderungseinzug durch sich oder beauftragte Dritte androhen. Nach Fristablauf ist die Verkäuferin vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer (Dritte) von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

Der Käufer ist verpflichtet, der Verkäuferin auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Käufer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der jeweiligen Dritten, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und der Verkäuferin alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

g) Übersteigt der Wert der für die Verkäuferin bestehenden Sicherheiten deren sämtliche Forderungen um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung der Verkäuferin beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

h) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

i) Nimmt die Verkäuferin aufgrund des Eigentumsvorbehaltes die Waren zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Verkäuferin dies ausdrücklich erklärt. Die Verkäuferin kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

j) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für die Verkäuferin unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der o.g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an die Verkäuferin in Höhe des Fakturenwertes der Waren ab.

Die Verkäuferin nimmt die Abtretung mit sofortiger schuldrechtlicher und dinglicher Wirkung an.

k) Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (z.B. Wechselhaftung), welche die Verkäuferin im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen.

7. Mängelhaftung
Die Ansprüche des Käufers wegen eines Sachmangels verjähren innerhalb einer Frist von 2 Jahren. Im Fall eines Mangels ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin für die Nacherfüllung eine Frist von 10 Werktagen zu setzen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer zur Herabsetzung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer muss ihm bekannte Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Sofern der Käufer den Vertrag als Kaufmann im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuches) abgeschlossen hat, gelten die §§ 377 ff. HGB. Sofern die Vorschriften der §§ 474 ff. BGB keine Anwendung finden, steht der Verkäuferin zur Erfüllung des Anspruchs auf Nacherfüllung ein Wahlrecht zu. Sie ist zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache sind ausgeschlossen, wenn deren Fehler verursacht wurde durch

  • Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch nicht von der Verkäuferin autorisierte Dritte
  • Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien oder
  • Nichteinhaltung von Vorschriften über Behandlung, Wartung und Pflege der Kaufsache nach Maßgabe der Gebrauchsanweisung

8. Haftung
Schadensersatzansprüche des Käufers im Sinne des HGB gegen die Verkäuferin wegen Pflichtverletzung sind, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Dies gilt nicht:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, freien Mitarbeitern, Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.

9. Verbot des Zwischenhandels, Vertragsstrafe
Dem Käufer ist untersagt, alle Waren und Produkte der Verkäuferin an andere Unternehmer im Sinne des HGB bzw. im Sinne des § 14 BGB gegen Entgelt weiter zu veräußern. Die Veräußerung gegen Entgelt an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Endkunden) sowie die Weiterveräußerung durch Unternehmer im Werbemittelhandel gegen Entgelt an Dritte sind hiervon ausgenommen, sofern der Dritte in seiner Eigenschaft als Erwerber nicht als Wiederverkäufer auftritt. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungzzusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe richtet sich nach Wahl der Verkäuferin nach dem 100-fachen Wert der verkauften Ware, wobei der Warenpreis pro Artikel (Einzelpreis) der Verkäuferin zugrunde zu legen ist. Die Vertragsstrafe beträgt jedoch mindestens 1.000,00 €. Der Käufer ist zur unentgeltlichen Warenabgabe berechtigt. Hierzu gehören insbesondere folgende Absatzformen: Geschenke an Kunden, Abgaben als Werbemittel (gleich in welcher Stückzahl), Abgaben zum Ausbau oder zur Gewinnung von Geschäftsbeziehungen, Abgaben zum Zweck der Präsentation.

10. Bildrechte
Alle Bildrechte liegen bei der Verkäuferin (Copyright). Eine Verwendung von Bildern ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verkäuferin ist verboten.

11. Datenschutz
Die Verkäuferin speichert Daten des Käufers, die die Abwicklung von Bestellungen ermöglichen. Die Verkäuferin unternimmt die gesetzlichen Vorkehrungen im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz), um einen unbefugten Zugriff Dritter auf elektronisch gespeicherte Information (Daten) zu verhindern. Die Verkäuferin erhebt vom Käufer ohne dessen Zustimmung nur Daten, die für die Ausführung der Bestellung und Vertragsabwicklung notwendig sind. Mit Absendung der Bestellung stimmt der Käufer einer Speicherung seiner personenbezogenen Daten zu den vorgenannten Zwecken zu. Das BDSG in seiner jeweils gültigen Fassung findet Anwendung

12. Schlussbestimmungen
Alle Vereinbarungen, Erklärungen und mündlichen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform (§ 126b BGB). Anderslautenden Bedingungen oder AGB des Käufers gelten nur, wenn die Verkäuferin der Geltung oder Einbeziehung schriftlich zugestimmt hat. Die Angestellten der Verkäuferin sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu vereinbaren oder mündliche Zusagen abzugeben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser AGB hinausgehen.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Rosenheim. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, sowohl in Aktiv- als auch Passivprozessen aus den Verträgen mit der Verkäuferin ist Rosenheim, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.

Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Auch ein Verzicht auf dieses Textformerfordernis muss schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen aus diesen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, eine dem gewollten Inhalt möglichst nahekommende, zulässige Regelung zu vereinbaren.



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